Allgemeine Geschäftsbedingungen Schmeckt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Schmeckt., abrufbar unter schmeckt.online, betrieben von Lisa Dietrich Design, Lisa Dietrich, Egelseestraße 47, 6800 Feldkirch, Österreich (im Folgenden „Anbieterin"). Vertragspartnerin oder Vertragspartner (im Folgenden „Kundin" oder „Kunde") ist die jeweilige Restaurantbetreiberin oder der Restaurantbetreiber, die Schmeckt. für ihren Gastronomiebetrieb einsetzt.

(2) Schmeckt. richtet sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne von § 1 KSchG. Verbraucher:innen sind keine Vertragspartner:innen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Verhältnis der Vertragsdokumente. Vertragsgrundlage sind diese AGB, die Preisliste (schmeckt.online/preise), die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der Kundin oder des Kunden gehen die Regelungen des AVV diesen AGB vor.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Schmeckt. ist eine cloud-basierte SaaS-Plattform zur Bereitstellung digitaler Speisekarten. Die laufende Bereitstellung der Plattform ist die Hauptleistung. Einrichtung und Pflege sind optionale Zusatzleistungen.

(2) Laufende Bereitstellung der Plattform (Abo). Die Anbieterin stellt der Kundin oder dem Kunden im gebuchten Tarif die Plattform-Funktionen zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem: Backend zur Pflege der Karteninhalte, Anzeige der Karte über schmeckt.online/b/[name], QR-Code-Generator, iframe-Embed-Code, Mehrsprachigkeit, KI-gestützte Hilfsfunktionen (Bilderzeugung, Übersetzung, Textbeschreibungen). Die Gestaltung erfolgt über vorgefertigte Vorlagen und Presets, die im bestehenden Markenauftritt der Kundin oder des Kunden angepasst werden. Eine individuelle Markenentwicklung (Logo, Corporate Design) ist nicht Gegenstand dieses Vertrags und kann gesondert bei Lisa Dietrich Design beauftragt werden.

(3) Optionale Einrichtung. Auf Wunsch richtet die Anbieterin die Karte einmalig ein, entweder als Vorlage-Einrichtung (Aufsetzen im Branding, Anlegen der Kategorien; die Inhalte pflegt die Kundin oder der Kunde selbst) oder als Komplettservice (zusätzlich Einpflege der Speisen aus den von der Kundin oder dem Kunden gelieferten Unterlagen bis zu einem vereinbarten Stichtag, eine Korrekturrunde). Umfang und Preis werden im Einrichtungsauftrag geregelt.

(4) Optionale Pflege. Auf Wunsch übernimmt die Anbieterin die laufende Pflege der Karteninhalte nach Maßgabe des gebuchten Pakets (Basis oder Aktiv) und der Leistungsbeschreibung in der Preisliste. Einzeln buchbare Sonderkarten sind möglich. Die Umsetzung vollständig gelieferter Inhalte erfolgt innerhalb von drei bis fünf Werktagen. Die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung der Inhalte obliegt der Kundin oder dem Kunden.

(5) Eine Speisekarte im Sinne dieser AGB ist eine über einen QR-Code abrufbare Karte mit beliebig vielen Kategorien. Die je Tarif zulässige Zahl an Speisekarten ergibt sich aus der Preisliste (schmeckt.online/preise).

(6) Weiterentwicklung. Die Anbieterin behält sich vor, einzelne Funktionen weiterzuentwickeln, anzupassen oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, soweit dies für die Kundin oder den Kunden zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Kernnutzen (Bereitstellung und Anzeige digitaler Speisekarten) erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs werden mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt.

(7) Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, Funktionen einzelner Sub-Anbieter (etwa bestimmter KI-Modelle) dauerhaft verfügbar zu halten. Wenn Sub-Anbieter ihr Angebot ändern, kann die Anbieterin die betroffene Funktion anpassen oder ersetzen.

§ 3 Vertragsschluss und Beta-Phase

(1) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung der Anbieterin per E-Mail oder durch Login der Kundin oder des Kunden in das Backend zustande. Spätestens mit dem ersten Login bestätigt die Kundin oder der Kunde diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

(2) Beta-Phase. Solange die Anbieterin die Kundin oder den Kunden ausdrücklich als „Beta-Tester:in" benennt, gilt: a) Die Bereitstellung ist kostenlos, auch die Einrichtungsgebühr entfällt. b) Es besteht keine Verfügbarkeitsgarantie nach § 6. c) Die Anbieterin kann den Funktionsumfang jederzeit anpassen. d) Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, im vereinbarten Rahmen Feedback zu geben. e) Die Beta-Phase endet zu dem in der Bestätigung genannten Zeitpunkt, spätestens mit dem regulären Live-Gang der Plattform.

(3) Nach Ende der Beta-Phase werden die regulären Bedingungen dieser AGB wirksam, sofern die Kundin oder der Kunde der Fortsetzung zustimmt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Maßgebliche Preise. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf schmeckt.online/preise ausgewiesenen Preise und Leistungsumfänge. Die Preisliste ist Bestandteil dieser AGB.

(2) Laufende Nutzungsgebühren (Abo). Für die laufende Bereitstellung der Plattform stehen drei Tarife (Solo, Standard, Premium) in zwei Abrechnungsmodellen zur Wahl, monatlich oder jährlich. Beim Jahresabo werden zwölf Monate gegen Zahlung von zehn Monaten gewährt (zwei Gratismonate). Der Premium-Tarif umfasst bis zu zehn Speisekarten; ein darüber hinausgehender Bedarf sowie Mehrstandort- und Hotellösungen werden individuell angeboten.

(3) Einrichtungsgebühr. Für die optionale Einrichtung nach § 2 Absatz 3 wird eine einmalige Gebühr fällig (Vorlage-Einrichtung ab 199 Euro, Komplettservice ab 399 Euro; bei mehreren Karten oder außergewöhnlichem Aufwand nach individuellem Angebot). Die Gebühr wird mit Abnahme der eingerichteten Karte fällig.

(4) Pflegegebühren. Für die optionale Pflege nach § 2 Absatz 4 wird ein monatlicher Aufschlag zum gewählten Abo fällig, gestaffelt nach Tarif und Pflegepaket (Basis oder Aktiv) gemäß Preisliste. Einzeln beauftragte Sonderkarten werden je Stück abgerechnet.

(5) Zahlungsabwicklung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Paddle Payments Limited (The Academy, 42 Pearse Street, Dublin 2, Irland) als Merchant of Record. Paddle stellt die Rechnung an die Kundin oder den Kunden aus, verarbeitet die Zahlung und kümmert sich um die Umsatzsteuer-Abführung. Die Anbieterin erhält von Paddle den Nettoanteil. Vertragsverhältnisse aus der Zahlungsabwicklung bestehen direkt zwischen Kundin oder Kunde und Paddle.

(6) Steuerlicher Hinweis. Die Anbieterin ist Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Direkte Rechnungen der Anbieterin (etwa Einrichtungs- und Pflegegebühren) enthalten keine Umsatzsteuer. Rechnungen über Paddle werden nach den jeweils geltenden Steuerregeln im Land der Kundin oder des Kunden ausgestellt.

(7) Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zur Plattform mit einer Vorankündigung von 7 Tagen vorübergehend zu sperren. Bei länger anhaltendem Zahlungsverzug greift das Kündigungsrecht nach § 8.

§ 5 Pflichten der Kundin oder des Kunden

(1) Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, falls erforderlich UID) wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

(2) Inhaltliche Verantwortung. Für sämtliche Inhalte, die die Kundin oder der Kunde in das Backend einpflegt oder durch KI-Funktionen generieren lässt, ist die Kundin oder der Kunde allein verantwortlich. Dazu zählen insbesondere: a) Richtigkeit und Vollständigkeit der Preisangaben; b) Vollständigkeit und Korrektheit der Allergen- und Zusatzstoffangaben nach EU-LMIV 1169/2011 und österreichischer Allergeninformationsverordnung (BGBl II 175/2014); c) Richtigkeit der Beschreibungen, einschließlich KI-generierter Beschreibungen, die die Kundin oder der Kunde vor Veröffentlichung freigibt; d) Lizenz-und Nutzungsrechte an hochgeladenen Bildern, Schriften (Fonts) und sonstigen Inhalten, einschließlich der Rechte zur Einbettung und Web-Nutzung hochgeladener Schriftdateien (.woff, .ttf, .otf); e) Einhaltung des Preisauszeichnungsgesetzes (Bruttopreise bei Gastronomie); f) Wahrheit von Werbeaussagen, Auszeichnungen und Bezeichnungen.

(3) Die Anbieterin prüft die hochgeladenen Inhalte nicht inhaltlich und übernimmt keine Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit.

(4) Die Kundin oder der Kunde stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus von der Kundin oder dem Kunden eingestellten Inhalten resultieren, einschließlich Schadenersatzansprüchen, Abmahnkosten und Verfahrenskosten.

(5) Zugangsdaten. Die Kundin oder der Kunde hat seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist die Anbieterin unverzüglich zu informieren.

(6) Missbräuchliche Nutzung. Untersagt sind insbesondere: a) das Hochladen rechtswidriger, sittenwidriger oder beleidigender Inhalte; b) Verstöße gegen Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte Dritter; c) Versuche, in das Backend anderer Brands einzudringen; d) automatisiertes Auslesen der Plattform (Scraping) über das vertragsgemäße Maß hinaus; e) Versuche, die Plattform-Funktionen zu umgehen oder zu manipulieren.

§ 6 KI-Funktionen und Transparenz (EU AI Act)

(1) Die KI-Funktionen (Bilderzeugung, Übersetzung, Textbeschreibungen) sind Hilfswerkzeuge. Sie werden ausschließlich von der Kundin oder dem Kunden aktiv genutzt und stehen unter deren redaktioneller Kontrolle.

(2) KI-generierte Inhalte müssen vor Veröffentlichung von der Kundin oder dem Kunden geprüft und freigegeben werden. Mit der Freigabe übernimmt die Kundin oder der Kunde die redaktionelle Verantwortung für diese Inhalte im Sinne des Art. 50 EU AI Act.

(3) Die Anbieterin setzt die Transparenzanforderungen des Art. 50 EU AI Act um: KI-generierte Bilder werden auf der öffentlichen Brand-Seite sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet und zusätzlich maschinenlesbar in der Bilddatei markiert. Maschinelle Übersetzungen übertragen die vom Restaurant bereitgestellten Inhalte originalgetreu in die gewählte Sprache, ohne deren Bedeutung wesentlich zu verändern. Sie fallen damit unter die Ausnahme des Art. 50 Abs. 2 EU AI Act und werden nicht als KI-generiert gekennzeichnet. Die redaktionelle Verantwortung für die Freigabe der Inhalte verbleibt beim Restaurant. Details unter schmeckt.online/ki-transparenz.

(4) Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass rein KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt sind oder dass an ihnen ausschließliche Rechte bestehen. Die Kundin oder der Kunde kann KI-Funktionen in den Brand-Einstellungen vollständig deaktivieren.

§ 7 Verfügbarkeit und Service

(1) Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform und gibt außerhalb der Beta-Phase eine Verfügbarkeit von 99,0 Prozent im Jahresmittel als Zielwert an. Dies entspricht maximal etwa 7,3 Stunden Ausfallzeit pro Monat.

(2) Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung einbezogen sind: a) angekündigte Wartungsfenster; b) Ausfälle durch Störungen bei Sub-Anbietern (insbesondere Lovable, Supabase, Paddle); c) Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Netzwerkstörungen außerhalb der Kontrolle der Anbieterin, DDoS-Angriffe oder vergleichbare Ereignisse; d) Ausfälle, die durch die Kundin oder den Kunden selbst verursacht werden (etwa durch übermäßige API-Nutzung).

(3) Wartung. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb gastronomischer Hauptzeiten durchgeführt und, soweit sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen, mit angemessener Frist vorab angekündigt. Dringende Wartung zur Abwehr akuter Sicherheits- oder Stabilitätsrisiken kann ohne Vorankündigung erfolgen.

(4) Störungsbehebung. Die Anbieterin bemüht sich, gemeldete Störungen innerhalb angemessener Frist während ihrer üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage) zu beheben. Störungsmeldungen erfolgen an hallo@lisadietrich.design.

(5) Die genannte Verfügbarkeit ist ein Zielwert, kein zugesicherter Service Level mit Pönale. Ein gesondertes Service Level Agreement mit garantierten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich und individuell schriftlich vereinbart wurde. Schadenersatzansprüche bei Unterschreitung des Zielwerts sind ausgeschlossen, soweit nicht § 8 greift.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistung. Die Anbieterin schuldet die Bereitstellung der Plattform in der in § 2 und in der Preisliste beschriebenen Beschaffenheit. Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass die Anbieterin zunächst zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt ist. Eine bestimmte, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Eignung für Zwecke der Kundin oder des Kunden wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Schadenersatz ist in diesem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die in den letzten zwölf Monaten von der Kundin oder dem Kunden tatsächlich an die Anbieterin gezahlte Nutzungsgebühr.

(4) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Anbieterin im Rahmen des gesetzlich Zulässigen nicht für: a) entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen oder sonstige Vermögens- und Folgeschäden bei Plattformausfall oder Systemstörung; b) Folgeschäden durch fehlerhafte Inhalte, die von der Kundin oder dem Kunden eingestellt oder freigegeben wurden; c) Schäden durch fehlerhafte KI-generierte Inhalte, die von der Kundin oder dem Kunden vor Veröffentlichung freigegeben wurden; d) Schäden durch Ausfall sorgfältig ausgewählter Sub-Anbieter (Lovable, Supabase, Paddle, eingesetzte KI-Modelle); e) Datenverluste, soweit die Kundin oder der Kunde zumutbare Maßnahmen zur Datensicherung, insbesondere den Export von Karteninhalten nach § 10, unterlassen hat. Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch die Kundin oder den Kunden angefallen wäre.

(5) Die Haftungsbeschränkungen dieser Bestimmung gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Anbieterin.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Monatliches Abo. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens am letzten Tag des laufenden Monats gekündigt wird.

(2) Jährliches Abo. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf weitere Monate, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird.

(3) Pflege. Die optionale Pflege wird mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten gebucht und ist danach monatlich zum Monatsende kündbar. Die Pflege ist unabhängig vom Plattform-Abo kündbar; das Abo bleibt davon unberührt.

(4) Übergang nach Pflegeende. Mit Ende der Pflege übernimmt die Kundin oder der Kunde die Pflege der Karteninhalte selbst über den weiterhin bestehenden Plattformzugang. Leistungen, die über das Ende des bezahlten Pflegezeitraums hinausreichen würden (etwa eine bereits angekündigte Folgekarte), sind nicht geschuldet. Eine Einweisung oder die Wiederaufnahme der Pflege sind gesondert zu vereinbarende Leistungen.

(5) Die Kündigung erfolgt in Textform per E-Mail an hallo@lisadietrich.design oder über die im Backend bereitgestellte Kündigungsfunktion.

(6) Außerordentliche Kündigung durch die Anbieterin. Die Anbieterin kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen, insbesondere wenn: a) die Kundin oder der Kunde mit Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist; b) die Kundin oder der Kunde wesentliche Pflichten nach § 5 verletzt, insbesondere durch Einstellung rechtswidriger Inhalte; c) die Kundin oder der Kunde versucht, die Plattform missbräuchlich zu nutzen oder zu manipulieren; d) die Kundin oder der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Sub-Anbieter (insbesondere Lovable, Paddle) verstößt; e) die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung aus anderen wichtigen Gründen unzumutbar wird; f) die Kundin oder der Kunde insolvent wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

(7) Die Anbieterin spricht vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung mit angemessener Nachfrist aus. In besonders schwerwiegenden Fällen kann die Kündigung ohne Abmahnung erfolgen.

(8) Außerordentliche Kündigung durch die Kundin oder den Kunden. Die Kundin oder der Kunde kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Anbieterin die Plattform über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 14 Kalendertagen vollständig nicht zur Verfügung stellt.

§ 10 Datenexport bei Vertragsende

(1) Nach Beendigung des Vertrags hat die Kundin oder der Kunde innerhalb von 30 Tagen Gelegenheit, ihre oder seine Daten aus der Plattform zu exportieren.

(2) Der Export wird angeboten in: a) JSON für Karteninhalte, Brand-Settings und Konfigurationsdaten (maschinenlesbar); b) PDF für die jeweils aktive Version der Speisekarten in Anzeigeform. Hochgeladene Bilder können als ZIP-Archiv exportiert werden.

(3) Nach Ablauf der 30-Tage-Frist werden alle Kundendaten gelöscht. Backups dürfen für maximal 90 weitere Tage bestehen bleiben, danach werden sie ebenfalls gelöscht. Die datenschutzrechtliche Rückgabe und Löschung richtet sich ergänzend nach dem AVV.

(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 132 BAO, sieben Jahre für Rechnungen und steuerlich relevante Unterlagen) bleiben unberührt.

§ 11 Nutzungsrechte und hochgeladene Inhalte

(1) Die Anbieterin räumt der Kundin oder dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der im Markenauftritt eingerichteten Karte und an der Plattform ein, beschränkt auf den vereinbarten Zweck (Anzeige der Speisekarte des Restaurants). Mit Ende des Vertrags endet das Nutzungsrecht an der über die Plattform bereitgestellten Kartendarstellung.

(2) Die Anbieterin bleibt Urheberin der eingesetzten Vorlagen und ihrer Anpassung. Die Kundin oder der Kunde erwirbt kein Recht, die Gestaltung auf andere Plattformen oder Medien zu übertragen, zu modifizieren oder Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Inhalte (Gerichtsbezeichnungen, Beschreibungen, hochgeladene Bilder) verbleiben im Eigentum der Kundin oder des Kunden. Die Kundin oder der Kunde räumt der Anbieterin mit dem Hochladen das räumlich und zeitlich auf die Vertragsdauer und den Plattformbetrieb beschränkte, nicht-ausschließliche Recht ein, diese Inhalte zu speichern, technisch zu verarbeiten, zu vervielfältigen, zu übersetzen, für die Anzeige anzupassen (etwa Skalierung, Formatierung) und über die Brand-Seite öffentlich zugänglich zu machen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.

(4) Die Kundin oder der Kunde sichert zu, an allen hochgeladenen Inhalten über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt die Anbieterin insoweit nach § 5 Absatz 4 frei.

(5) Die Anbieterin ist berechtigt, das Restaurant der Kundin oder des Kunden als Referenz auf ihren Marketing-Kanälen zu nennen, soweit dies nicht ausdrücklich untersagt wird.

§ 12 Eingesetzte Software und Drittkomponenten

(1) Die Plattform kann Open-Source-Software und Komponenten Dritter enthalten. Für solche Komponenten gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber, die den Regelungen dieser AGB im Umfang ihres Anwendungsbereichs vorgehen. Der Kundin oder dem Kunden werden dadurch keine über diese AGB hinausgehenden Verpflichtungen auferlegt.

(2) Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode der Plattform besteht nicht.

§ 13 IT-Sicherheit und Sub-Auftragsverarbeiter

(1) Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik gemäß Art. 32 DSGVO. Die Maßnahmen sind in Anlage 1 zum AVV beschrieben.

(2) Die Anbieterin setzt zum Betrieb der Plattform folgende Sub-Anbieter ein: a) Lovable Labs Incorporated, Dover, Delaware, USA (Plattform-Hosting, Backend, KI-Funktionen, Mail; Hosting in EU-Rechenzentren, Region Irland; US-Übermittlung auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln); b) Supabase Inc., USA mit EU-Region Irland (Datenbank, Authentifizierung, Speicher; von Lovable als deren Sub-Auftragsverarbeiter eingesetzt); c) Paddle Payments Limited, Dublin (Zahlungsabwicklung als Merchant of Record, eigenständig Verantwortlicher).

(3) Datenschutzrechtliche Details und die Sub-Auftragsverarbeitung sind im AVV sowie unter schmeckt.online/datenschutz/subdienstleister geregelt. Die Anbieterin ist berechtigt, Sub-Anbieter zu wechseln. Wesentliche Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Ist der Wechsel für die Kundin oder den Kunden unzumutbar, steht ihr oder ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die vertragsgemäße Nutzung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.

§ 15 Datenschutz

(1) Diese AGB regeln die vertraglichen Nutzungsbedingungen. Die datenschutzrechtlichen Pflichten sind gesondert in der Datenschutzerklärung (schmeckt.online/datenschutz) und im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, die beide Bestandteil dieses Vertrags sind.

(2) Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag der Kundin oder des Kunden verarbeitet (insbesondere Gäste- und Karteninhaltsdaten), ist zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der AVV geht diesen AGB in Fragen der Auftragsverarbeitung vor.

§ 16 Änderung der AGB

(1) Die Anbieterin behält sich vor, diese AGB anzupassen, wenn sich rechtliche Rahmenbedingungen, technische Umsetzungen oder das Leistungsangebot ändern.

(2) Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht die Kundin oder der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Bei Widerspruch kann die Kundin oder der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Feldkirch, Österreich. Die Anbieterin ist berechtigt, die Kundin oder den Kunden auch an dem für ihren oder seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.

(3) Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

(4) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Besteht keine passende gesetzliche Regelung und entstünde durch das Fehlen der Bestimmung eine unangemessene Lücke, ist der Vertrag im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung so zu ergänzen, wie es dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.

(5) Verbraucherstreitbeilegung. Da sich Schmeckt. ausschließlich an Unternehmer:innen richtet, ist die Teilnahme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nicht vorgesehen.

Schmeckt. · AGB · Überarbeitete Fassung Juli 2026.

Die deutsche Fassung ist die rechtsverbindliche.